Der Friedhofszwang (Beisetzungszwang) schreibt in Deutschland vor, dass die Asche Verstorbener auf einem Friedhof oder an einem zugelassenen Ort beigesetzt werden muss – Angehörige dürfen die Urne nicht frei verwahren oder Asche entnehmen. Das Bestattungsrecht ist Ländersache; einzelne Bundesländer haben Lockerungen eingeführt, der Grundsatz gilt aber weiterhin.
Für Erinnerungsdiamanten bedeutet das: Die Entnahme von Asche erfolgt legal über die Überführung ins Ausland – der Bestatter übergibt die Asche in Länder ohne Friedhofszwang wie die Schweiz oder die Niederlande, wo der Anbieter den Teil für den Diamanten entnimmt. Ein Diamant aus Haaren ist vom Friedhofszwang gar nicht berührt und jederzeit möglich.